Vor dem Aufenthalt
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie in unseren Reha-Bereich eingewiesen werden können.
Wir geben Ihnen Tipps, was Sie bei Ablehnung der Reha durch den Kostenträger tun können und erläutern das Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Auswahl der Klinik.
Um Sie bei den Vorbereitungen Ihres Aufenthaltes in der m&i-Fachklinik Bad Pyrmont zu unterstützen, haben wir außerdem Anreiseinformationen sowie eine Checkliste der Dinge zusammengestellt, die Sie auf jeden Fall zu Ihrem Aufenthalt bei uns mitbringen sollten.
Gerne hilft Ihnen unsere Aufnahme
Einweisungswege
Wie können Sie als Patient in die m&i-Fachklinik Bad Pyrmont eingewiesen werden?
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) wird durch den einweisenden Arzt verordnet, der die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme prüft. Für eine AHB befindet sich der einweisende Arzt in der Regel im behandelnden Krankenhaus.
Ein Heilverfahren (HV) kann nur von einem einweisenden Arzt, der die medizinische Notwendigkeit eines Heilverfahrens prüft, verordnet werden. Der einweisende Arzt kann beispielsweise Ihr Hausarzt sein.
Für eine Ambulante Rehabilitation erfolgt die Einweisung durch den Arzt (genauso wie bei einer AHB oder einem Heilverfahren).
Eine Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) wird durch den zuständigen Durchgangsarzt (Krankenhaus/Praxis) beantragt und eingegliedert.
Klinikwunsch-/wahlrecht
Bei einer Reha haben Sie als Patient grundsätzlich das Recht, den Anbieter der Behandlung frei zu wählen.
Das Wunsch- und Wahlrecht, mit dem Sie Ihren Vorschlag für Ihre "Wunschklinik" aktiv ausüben können, wird Ihnen nach SGB IX § 9 eingeräumt. Ihr Rehabilitationsträger muss Ihren berechtigten Wünschen entsprechen.
In der Regel informiert Sie Ihr behandelnder Arzt oder der Sozialdienst eines Krankenhauses über die Möglichkeiten einer Anschlussbehandlung oder einer medizinischen Rehabilitation. Sie selbst können bei der Auswahl der richtigen und besten Fachklinik aber auch recherchieren. Das Internet und die Homepages der Kliniken bieten meist einen aussagekräftigen Überblick über Leistungs- und Qualitätsangebot.
Kriterien der Klinikwahl
Gute Kliniken veröffentlichen auf freiwilliger Basis einen Qualitätsbericht, der einen transparenten Einblick in die Klinik bietet. Nicht zuletzt entscheidend für Ihren Rehabilitationserfolg sind Lage, Service und Ausstattung der Klinik, die Ihren Ansprüchen entsprechen sollten.
Nachdem Sie Ihren Rehabilitationsantrag bei Ihrem Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung) eingereicht haben, wird dieser geprüft und entschieden, ob und in welcher Klinik Ihre Weiterbehandlung stattfinden wird.
Widerspruchsmöglichkeit
Wurde in diesem Bescheid Ihrem Antrag auf die gewünschte Rehabilitationsmaßnahme und/oder Ihrem Wahlrecht nicht entsprochen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen schriftlich zu widersprechen. Prüfen Sie in beiden Fällen die Begründung genau.
Gemeinsam mit der Klinik Ihrer Wahl lassen sich in den meisten Fällen getroffene Entscheidungen rückgängig machen und Aussagen entkräften.
Nicht selten werden Zuzahlungen gefordert, wenn Sie Ihre Wunschklinik einfordern. Das Gesetz sieht eine Zuzahlungspflicht nicht vor, da die medizinische Rehabilitation zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählt.
Checkliste / Anreise
Damit Sie wissen, wie Sie zu uns kommen, wo Sie sich bei Ihrer Ankunft anmelden müssen und was Sie während der ersten Tage in der m&i-Fachklinik Bad Pyrmont erwartet, haben wir die wichtigsten Anreiseinformationen für Sie in unserem Infoflyer zusammengestellt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem stationären Aufenthalt bei uns kurz zusammengefasst.
Klinikrundgang (virtuell)
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim virtuellen Rundgang.