Auch nach Ihrer Behandlung bei uns sind wir weiter für Sie da!

Entlassung / Entlassmanagement

Schon während des Aufenthaltes kümmert sich unser Team des Entlass-Managements darum, Sie auf die Zeit nach Ihrem Aufenthalt vorzubereiten
Im Idealfall endet Ihre Therapie, wenn Sie die Klinik verlassen. Wir prüfen jedoch zusammen Ihnen, ob Sie nach Ihrer Entlassung weitere Unterstützung benötigen. Sollte dies der Fall sein, plant das Team des Entlass-Managements alle nötigen Schritte. Sie sind natürlich jederzeit in alle Entscheidungen eingebunden.

Unser Team unterstützt Sie bei:
  • Ihrer anschließenden medizinischen oder pflegerischen Versorgung
  • weiteren ambulanten Reha-Maßnahmen
  • Terminen mit niedergelassenen Ärzten, Therapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen
  • Anträgen auf Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
Der Tag der Entlassung
Am Tag der Entlassung oder am Vortag findet ein Abschlussgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt statt. Darin besprechen Sie, ob Sie die gemeinsam gesetzten Ziele erreicht haben und wie es nach der Reha für Sie weitergeht. Vor Ihrer Entlassung erhalten Sie einen vorläufigen Entlass-Bericht sowie falls nötig Rezepte für Medikamente. Ihre behandelnden Ärzte können Ihnen (in begrenztem Umfang) Medikamente, Heil-und Hilfsmittel, etc. verordnen oder eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen

Das Entlassmanagement ist freiwillig
Die Teilnahme am Entlassmanagement ist immer freiwillig. Um teilzunehmen, benötigen wir Ihre Einverständniserklärung. So können wir für Sie tätig werden und auch mit Dritten (Kostenträger, Ärzte, Therapeuten, etc.) in Ihrem Namen kommunizieren. Die Einverständniserklärung können Sie jederzeit schriftlich zurückziehen. Um die Anschlussversorgungen nicht zu gefährden, empfehlen wir Ihnen jedoch, am Entlassmanagement teilzunehmen.

Sozialberatung

Als Patient an der m&i-Fachklinik Bad Pyrmont haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei unsere Klinische Sozialarbeit und/oder Rehaberatung zu nutzen. In dieser Abteilung stehen Ihnen qualifizierte Fachleute zur Verfügung.

Sie stellen in enger Zusammenarbeit mit dem therapeutischen Team eine Nahtstelle zwischen Patienten und den sozialen Leistungsträgern (Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen, Arbeitsamt) bei der Verwirklichung der einzelnen Rehabilitationsschritte bzw. Rehabilitationsziele dar.

Der Mitarbeiter der klinischen Sozialarbeit erstellt an Hand von Gesprächen mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen eine differenzierte Sozialanamnese zu Ihrer krankheitsbedingten Lage, welche in den gesamten Behandlungsprozess sowie in die Nachsorge und Rehabilitation eingeht.

Er setzt sich mit Ihrer zukünftigen Lebensplanung auseinander und unterstützt Sie in Ihrer individuellen Krankheitsbewältigung. Er klärt sowohl die häusliche als auch die berufliche Situation und berät den Patienten und seine Angehörigen bei der Durchsetzung seiner sozialrechtlichen Ansprüche.

Ziel der Sozialarbeit in der Rehaberatung ist die Sicherstellung einer umfassenden Rehabilitation unter Einleitung beruflich-sozialer Maßnahmen. 

Der Sozialdienst bietet schwerpunktmäßig Informationen und Beratung sowie Vermittlung, u. a. zu folgenden Bereichen an:
  • ambulante Hilfen (Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, häusliche Pflege)
  • teilstätionäre Angebote (Tagesstätten, Tagespflege)
  • stationäre Angebote (Pflegeheime)
  • neue Wohnformen (z. B. Betreutes Wohnen)
  • Wohnungsanpassung (Umbau, Hilfsmittel)
  • Einleitung berufsfördernder Maßnahmen (Umschulung usw.)
  • Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung
  • Umsetzung am Arbeitsplatz
  • Adaption des Arbeitsplatzes
  • Erschließung und Sicherung finanzieller Ansprüche (Pflegeversicherung, Wohngeld, Sozialhilfe usw.)
  • Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Übergangsgeld)
  • Renten
  • Nachteilsausgleiche nach dem Schwerbehindertenrecht
  • psychosoziale Beratung von Patienten und Angehörigen
  • Vermittlung von Behindertensport
  • Vermittlung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen
  • Weitervermittlung an sozialtherapeutische Institutionen
  • Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen

Reha Nachsorge

IRENA
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ntensiviertes REhaNAchsorgeprogramm für Berufstätige und Berufsunfähige (EU-Rentner)*

Das Ambulante Therapiezentrum der m&i-Fachklinik Bad Pyrmont bietet für die Deutsche Rentenversicherung Bund und Land das Intensivierte REhaNAchsorgeprogramm IRENA an. Auf Empfehlung (=Kostenzusage) Ihres behandelnden Arztes in der Rehabilitationseinrichtung/-klinik können Sie das berufsbegleitende therapeutische Nachsorgeprogramm in Anspruch nehmen.

Das IRENA-Programm muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung Ihrer stationären oder ambulanten Rehabilitation abgeschlossen sein. Medizinisch und therapeutisch sinnvoll ist IRENA direkt im Anschluss an Ihre Rehabilitationsmaßnahme, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Ende der vorherigen Rehabilitation.

*die mit einer Leistungsfähigkeit von über 3 Stunden pro Tag aus der medizinischen Rehabilitation entlassen wurden.

Für welche Patienten kommt das IRENA-Programm im Ambulanten Therapiezentrum der m&i-Fachklinik Bad Pyrmont in Frage?

Alle Berufstätigen und EU-Rentner mit orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen, deren Kostenträger für die Rehabilitationsmaßnahme die Deutsche Rentenversicherung ist.

Vom Nachsorgeprogramm IRENA ausgeschlossen sind Versicherte, wenn sie
  • mit einer Leistungsfähigkeit von unter drei Stunden pro Tag entlassen wurden,
  • eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Drittel der Vollrente beziehen oder beantragt haben oder
  • eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird.

Die Therapien finden in Gruppen statt (keine Einzeltherapie).


Dauer - Leistung - Zuzahlung
  • Häufigkeit, Dauer und Termine Ihres IRENA-Programms richten sich nach Ihrer Belastbarkeit und tageszeitlichen Vereinbarkeit mit Ihrer Berufstätigkeit. Die Dauer der Behandlungseinheit (Gruppentherapie) beträgt 90 Minuten.
  • Der Therapieplan erstreckt sich über maximal 24 Termine in 12 Monaten nach der Beendigung der Rehamaßnahme.
  • Jedem Teilnehmer werden pro Anwendungstag 5 € Fahrtkostenzuschuss vom Ambulanten Therapiezentrum ausbezahlt. Träger ist die Deutsche Rentenversicherung.
  • Für IRENA ist von Ihnen keine Zuzahlung zu leisten.
  • Die Therapien finden in Gruppen statt (keine Einzeltherapie).

Wichtige Hinweise
  • Auch wenn Arbeitsunfähigkeit besteht oder eine stufenweise Wiedereingliederung vorgesehen ist, steht dies einer parallelen Inanspruchnahme von IRENA-Leistungen nicht entgegen.
  • Eine Haushaltshilfe kann während der Inanspruchnahme von IRENA-Leistungen nicht erbracht werden.
  • Ein Anspruch auf Übergangsgeld für die Tage der Inanspruchnahme von IRENA-Leistungen besteht nicht. IRENA sollte berufsbegleitend in Anspruch genommen werden.

Krankenhaus - und was (kommt) dann?

Ein Ratgeber für schwerstbetroffene Patienten und deren Angehörige.
Ratgeber zum Download